Reichskonkordat 1933 - Gültigkeit heute

Nach Kriegsende war zunächst umstritten, ob das Reichskonkordat auch weiterhin für die Bundesrepublik Deutschland gültig sei. Dafür würde sprechen, dass die Bundesrepublik die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches angetreten hat, dass das Konkordat inhaltlich nicht von nationalsozialistischer Ideologie geprägt ist und dass das Zustandekommen formal rechtmäßig war. Ein gewichtiges Argument gegen eine fortdauernde Gültigkeit ist die mangelnde parlamentarische (demokratische) Legitimation.

Anläßlich einer Klage der Bundesregierung gegen ein niedersächsisches Schulgesetz stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass das Konkordat als völkerrechtlicher Vertrag weiter Bestand habe, (auch wenn es in diesem Fall nicht anzuwenden sei, da das Schulrecht in der Kompetenz des Bundeslandes liege).

Dieses sog. Konkordatsurteil vom 26. März 1957 ist das bisher letzte Wort in dieser Sache. Das Reichskonkordat von 1933 ist damit das einzige heute noch gültige außenpolitische Abkommen aus der Nazizeit.

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