Nach der Regierungsübernahme der Nationalsozialisten wurden recht schnell Verhandlungen über einen eventuellen Konkordatsabschluss eingeleitet. Bereits am 7. April 1933 reiste Vizekanzler Franz von Papen nach Rom um erste Sondierungsgespräche zu führen. Auf Seiten des Vatikan waren Eugenio Pacelli als Staatssekretär und Prälat Ludwig Kaas als führender Politiker der Zentrumspartei maßgeblich beteiligt. Die deutschen Bischöfe, die zu dieser Zeit noch um eine einheitliche Position der neuen Regierung gegenüber rangen, wurden zunächst nicht in die Verhandlungen einbezogen.
Es wird immer wieder angeführt, dass die Zustimmung der Zentrumsfraktion zum „Ermächtigungsgesetz“ am 23. März 1933 bzw. die Auflösung der Zentrumspartei am 5. Juli 1933 mit den Konkordatsverhandlungen in Zusammenhang stünden. Möglicherweise habe der Heilige Stuhl ganz bewusst die Zahlung eines solchen Preises in Kauf genommen. Sehr stichhaltig sind diese Argumente allerdings nicht.
Man kann nur spekulieren, welche Beweggründe die Verhandlungsparteien tatsächlich hatten, bereits nach so kurzer Zeit eine Einigung herbeizuführen. Das noch junge (und außenpolitisch isolierte) Naziregime wollte sich möglicherweise einen internationalen Prestigegewinn verschaffen, die katholische Kirche sah gewiss einen Kirchenkampf voraus und wollte eventuell notwendige Proteste auf eine rechtliche Basis stellen.
Von Papen konnte Hitler bereits am 2. Juli 1933 einen von Kardinal Pacelli und von Pius’ XII. gebilligten Entwurf vorlegen. Am 8. Juli folgte die Paraphierung durch die Verhandlungspartner und am 20. Juli die feierliche Unterzeichnung im Vatikan. Die volle Rechtsgültigkeit wurde mit der Ratifizierung am 10. September 1933 erlangt.
© 2005