Zunächst ist zu beachten, dass das Reichskonkordat nicht allein dasteht, sondern dass der Heilige Stuhl in dieser Zeit, ganz besonders während des Pontifikates Pius’ XI., eine allgemeine Konkordatspolitik vertrat, die zahlreiche Abkommen mit verschiedensten Ländern zur Folge hatte. Ursache für diese Konkordatspolitik war zum einen die Notwendigkeit der katholischen Kirche, sich mit neu entstandenen Staaten und Staatsformen zu arrangieren, zum anderen die veränderte Rechtsstruktur der Kirche selbst, die mit dem Codex Iuris Canonici von 1917 ihre rechtlichen Grundlagen erstmals einheitlich und vollständig zusammengefasst hatte. Das Konkordat mit dem Deutschen Reich ist nur in diesem Zusammenhang zu verstehen.
Zusätzlich hat der Heilige Stuhl nicht erst mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten sein Interesse an einem Konkordat mit dem Deutschen Reich bekundet, sondern bereits seit den Anfängen der Weimarer Republik. Dass es vor 1933 nicht dazu kam, lag wohl eher an der Reichsregierung. Stattdessen konnten Konkordate mit den Ländern Bayern (1924), Preußen (1929) und Baden (1932) unterzeichnet werden. An den Verhandlungen dieser Länderkonkordate war Eugenio Pacelli zunächst als Nuntius, dann als Staatssekretär maßgeblich beteiligt.
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